Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Mit Anklage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom April 2022 wurde einem zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Möller vorgeworfen, in der Wohnung einer Bekannten im Herbst 2020 diese nach zuvor erfolgtem einvernehmlichem Geschlechtsverkehr später, als diese Bekannte eingeschlafen war, vergewaltigt zu haben.
Die Hauptverhandlung fand im Herbst 2022 vor dem Amtsgericht Saarlouis – Schöffengericht – statt. Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller bestritt die Vorwürfe entschieden und äußerte sich eingehend zur Sache und beantwortete auch alle Fragen. Dann wurde die Beweisaufnahme durchgeführt, insbesondere die Bekannte des Mandanten, die die Vorwürfe erst ein halbes Jahr später bei der Polizei zur Anzeige brachte, vernommen. Auffallend war dabei, dass diese Bekannte, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen hatte, bezüglich des Tatgeschehens etwas ganz anderes berichtete als einen Tag nach der Tat, bei ihrer damaligen Ärztin. Diese Ärztin hatte sie einen Tag nach der behaupteten Tat untersucht, war ebenfalls zu Gericht als Zeugin geladen worden und machte umfassende Angaben und berichtete über das von ihr ausgestellte Attest, in dem eine Schilderung des Geschehens enthalten war, die nicht mit den polizeilichen und gerichtlichen Angaben der Nebenklägerin in Einklang zu bringen war.
Während die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer dennoch eine Verurteilung und eine Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragte, legte Herr Rechtsanwalt Möller sämtliche Widersprüche, die sich in der Beweisaufnahme ergeben hatten, und die verschiedenen Schilderungen der Nebenklägerin ausführlich dar und beantragte in Anbetracht der Tatsache, dass auch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorlag, die eine besonders kritische und umfassende Beweiswürdigung nach sich ziehen muss, einen Freispruch.
Nach längerer Beratung wurde der Angeklagte tatsächlich freigesprochen und das Gericht folgte im Wesentlichen den Argumenten von Herrn Rechtsanwalt Möller. Da weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenklägerin Rechtsmittel eingelegt haben, ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig.
Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Möller kann seinen gerade erst auserlernten Beruf ohne Probleme weiter fortführen. Im Falle eine Verurteilung hätte dies eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis mit sich gebracht mit der Folge, dass er seinen Job verloren hätte. Selbstverständlich war der Mandanten von Herrn Möller mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 06.10.2022.